Der Flüchtling darf sich nicht bewegen

Das Aufkommen der Moderne hatte eine Reihe wichtiger Voraussetzungen. Darunter fallen die Abschaffung der mittelalterlichen Leibeigenschaft,die Durchsetzung von Niederlassungsfreiheit und vor allem der Freizügigkeit,also der Freiheit zu gehen wohin es einem beliebt. Erst unter diesen Voraussetzungen könnte sich die Moderne demokratische Gesellschaft entwickeln. Seitdem gilt die Freiheit bei der Wahl des Wohnortes und die Freizügigkeit als vornehmes Recht, das auch in allen Verträgen zur Europäischen Union und der Genfer Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist.

Dies hindert allerdings niemanden daran Gesetze zu verabschieden die bestimmte Menschen von diesen elementaren Menschenrechten ausschließen.In Deutschland gilt dies seit 1982 für Flüchtlinge und Asylbewerber Welche drastischen Auswirkungen das hat kann man in einer aktuellen Story bei Telepolis nachlesen.

Das Problem liegt in der Sogenannten Residenzplicht, im Paragraphen 56 im Asylverfahrensgesetz verankert, der die Residenzpflicht vorschreibt.Residenzpflicht bedeutet hierbei dass die Flüchtlinge in Asylbewerberheime auf die einzelnen Landkreise verteilt werden. Dabei ist es ihnen Verboten den für sie zuständigen Landkreis ohne amtlichen Urlaubsschein zu verlassen. Diese Regelung verstößt wiederum gegen §13 der Genfer Menschenrechtskonvention, der eindeutig festschreibt das jeder Mensch das Recht auf Freizügigkeit hat.

Besondere Perfidie erhält das Gesetz dadurch, das Asylbewerberheime häufig in Wälder möglichst weit vom nächsten Ort und nahe an der Kreisgrenze errichtet werden. Da kann für den Flüchtling dann schon der Gang zum wenige hundert Meter entfernten Mc Donalds der dummerweise hinter der Kreisgrenze liegt zur Straftat werden.Auch alltägliche Besorgungen im Supermarkt im nächsten Ort sind häufig unmöglich,weil hierfür illegal die Kreisgrenze überschritten werden müsste .Im Extremfall wird die Bewegungsfreiheit eines Asylbewerbers also auf wenige hundert Meter eingeengt.

Weiterhin werden die notwendigen Urlaubsscheine offenbar willkürlich genehmigt oder verweigert.Oft erhalten Migranten sogar für sinnvolle Maßnahmen wie den Besuch von Bildungseinrichtungen in einem Nachbarkreis keine Genehmigung. Ihnen wird also jede Möglichkeit zur Eingliederung verweigert. Integration gehört ganz offenbar nicht zu den Zielen des Gesetzes. Eine weiter Unverschämtheit ergibt sich daraus, dass Flüchtlinge wenn sie den einmal das Glück haben sich legal aus ihrem Landkreis bewegen zu dürfen 10€ für einen Urlaubsschein zahlen müssen. Bei einem monatlichem Taschengeld von gerade mal 40€ ist das eine ganze Menge Geld.

Drastisch sind übrigens auch die Strafen für einen Verstoß gegen die Residenzpflicht. Sie reichen von Arbeitsstunden bis hin zu Gefängnisstrafen. Der Kameruner Felix Otto wurde kürzlich zu Acht Monaten Gefängnis verurteilt. Sein vergehen bestand lediglich darin sich seine durch die Genfer Konvention verbriefte Recht auf Bewegungsfreiheit herauszunehmen.Niemand wurde bestohlen verletzt oder sonst irgendwie geschädigt. Otto hatte lediglich das Pech in eine Polizeikontrolle zu geraten. Diese werden nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen bei Afrikanern gezielt durchgeführt. Die Folge ist eine massive Stigmatisierung der Betroffenen.

In der Friedens und Konfliktforschung werden solche Zustände als strukturelle Gewalt bezeichnet. Passender erscheint mir allerdings der Begriff des institutionellen Rassismus. Schließlich werden hier Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. Es macht eben einen Unterschied ob man als EU-Bürger in die BRD einreist oder als afrikanischer Flüchtling, wobei hierzu ohnehin einiges Geschick gehört, den die Drittstaatenregelung gibt es ja auch noch.Ich Stimme deshalb Karl Koop von Pro Asyl zu, der bei telepolis folgendermaßen zitiert wird:


"Eine rassistische und stigmatisierende Politik" sieht Karl Kopp von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl mit der Residenzpflicht aufrechterhalten, weil den Betroffenen "elementare soziale Rechte" verweigert würden. Pro Asyl fordert die Abschaffung des Gesetzes. Mehr zivilgesellschaftlicher Protest könnte eine Weichenstellung dafür geben.


Die Flüchtlinge kommen nach Deutschland mit Hoffnungen und einer großen Bereitschaft, etwas Positives in die Gesellschaft einzubringen, aber dann werden sie per Gesetz daran gehindert, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Viele zerbrechen daran. In Europa ist diese Form der Abschreckung – über Jahre hinweg die Bewegungsfreiheit im Asylland zu verweigern- einzigartig. Zwar werden auch in anderen Ländern den Asylsuchenden Wohnorte zugewiesen, aber Sanktionen, um sie am Verlassen ihres Aufenthaltsortes zu hindern, die gibt es nur in Deutschland.
Karl Kopp

Mich bestärkt dies in meiner Ansicht, das es in Deutschland spätestens seit 1993 kein wirksames Asylrecht mehr gibt.Die Anerkennungsquoten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sprechen hier eine deutlich Sprache. 98% aller Anträge auf Asyl werden abgelehnt.Schluss mit der Residenzpflicht zurück zu einem Asylrecht das die Flüchtlinge schütz und nicht die Deutsche Mehrheitsgesellschaft
Henning | ,

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