Donnerstag, 19. Februar 2009
Deutschland Schiebt Deutschen ab
Nun etwas aus der Kategorie Struktureller Rassismus. Gerson Liebl darf kein Deutscher werden, obwohl er der Enkel eines Deutschen Kolonisten ist, der als Arzt in das Heutige Togo kam und 1908 eine Häuptlingstochter ehelichte. Eigentlich also ein Klarer Fall sollte man meinen, schließlich reicht nach Deutschem Recht ein Deutscher Elternteil um Deutscher zu werden.
Nicht so bei Gerson Liebl. Bei ihm greift unabhängig vom Staatsangehörigkeitsrecht das "Schutzgebietsgesetz" aus dem Jahr 1900. Dieses enthält Regelungen für Eheschließungen zwischen "Eingeborenen" und "Nichteingeborenen", nicht aber für Eheschließungen zwischen beiden Gruppen. Dies hatte seiner Zeit klar rassistische Intentionen und ist bis Heute gültig.für Leibl hat diese Rechtslage dramatische Folgen, denn Wie die taz berichtet wurde Leibl Vorgestern nach 18 Jahren Kampf durch alle Instanzen nach Togo abgeschoben.Gleiches droht nun auch Freau und Sohn. Mit aller Kraft hat der Staat einen Präzidenzfall verhindert, aus Angst Togolosen und Namibianer würden sonst die Botschaft stürmen.
Eine Völlig überzogene Angst,den die Gruppe der Nachkommen aus Verbindungen zwischen Kolonisten und Afrikanern ist sehr klein. Experten Schätzen sie auf gerade mal 1000 Personen. Offensichtlich ist die Vorstellung das einige Hundert Afrikaner zuwandern unerträglich für den Deutschen Staat. Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden das diese Entwicklung in Teilen auch auf Liebls mangelndes Geschick zurückzuführen ist. Er weigerte sich nämlich ein Altfallregelung die ihm einen Aufenthalt gesichert hätte in Anspruch zu nehmen. Zu verbissen war er darauf fixiert Deutscher zu werden.
Doch daraus mache ich ihm keinen Vorwurf. Der Fall zeigt für mich nur mal wieder wie rassistisch das Deutsche Aufenthaltsrecht ist.Gerson Liebls Pech besteht doch letztendlich darin das er Schwarz ist und deshalb ein rassistisches Gesetz von Vorvorgestern auf ihn angewandt wird. Wäre er ein weiser Russlanddeutscher hätte er gar keine Probleme, den die werden ja Heim ins Reich geholt nur weil sich irgendein Ur-Ur-Großvater vor 300 Jahren mal an der Wolga Niedergelassen hat. Hier mist der Deutsche Rechtstaat eindeutig mit Zweierlei Maß. Rassismus ist eben hartnäckig.
Nicht so bei Gerson Liebl. Bei ihm greift unabhängig vom Staatsangehörigkeitsrecht das "Schutzgebietsgesetz" aus dem Jahr 1900. Dieses enthält Regelungen für Eheschließungen zwischen "Eingeborenen" und "Nichteingeborenen", nicht aber für Eheschließungen zwischen beiden Gruppen. Dies hatte seiner Zeit klar rassistische Intentionen und ist bis Heute gültig.für Leibl hat diese Rechtslage dramatische Folgen, denn Wie die taz berichtet wurde Leibl Vorgestern nach 18 Jahren Kampf durch alle Instanzen nach Togo abgeschoben.Gleiches droht nun auch Freau und Sohn. Mit aller Kraft hat der Staat einen Präzidenzfall verhindert, aus Angst Togolosen und Namibianer würden sonst die Botschaft stürmen.
Eine Völlig überzogene Angst,den die Gruppe der Nachkommen aus Verbindungen zwischen Kolonisten und Afrikanern ist sehr klein. Experten Schätzen sie auf gerade mal 1000 Personen. Offensichtlich ist die Vorstellung das einige Hundert Afrikaner zuwandern unerträglich für den Deutschen Staat. Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden das diese Entwicklung in Teilen auch auf Liebls mangelndes Geschick zurückzuführen ist. Er weigerte sich nämlich ein Altfallregelung die ihm einen Aufenthalt gesichert hätte in Anspruch zu nehmen. Zu verbissen war er darauf fixiert Deutscher zu werden.
Doch daraus mache ich ihm keinen Vorwurf. Der Fall zeigt für mich nur mal wieder wie rassistisch das Deutsche Aufenthaltsrecht ist.Gerson Liebls Pech besteht doch letztendlich darin das er Schwarz ist und deshalb ein rassistisches Gesetz von Vorvorgestern auf ihn angewandt wird. Wäre er ein weiser Russlanddeutscher hätte er gar keine Probleme, den die werden ja Heim ins Reich geholt nur weil sich irgendein Ur-Ur-Großvater vor 300 Jahren mal an der Wolga Niedergelassen hat. Hier mist der Deutsche Rechtstaat eindeutig mit Zweierlei Maß. Rassismus ist eben hartnäckig.
Krass... und wie wenig man davon in den Medien hört!
AntwortenLöschenDas war mir wirklich neu, obwohl ich täglich die FAZ bekomme...
Aber in diesen Zeiten erinnere ich mich immerwieder gerne an sooo viele Zitate von unserem geliebten Ministerpräsidenten... Passend hierzu:
http://www.youtube.com/watch?v=MTcjayxIG_k
Na ja Ulenspiegel das soetwas nicht in der FAZ steht ist mir klar, die sind ja auch Stock Konservativ bis Rechts und verteidigen den Status Quo im Statsbürgerrecht. Um solche Storys zu erfahren muss man schon Linke oder Linksliberale Zeitungen Wie Taz, Junge Welt Der Freitag FR oder die SZ Lesen.
AntwortenLöschenWie kommt man mit 19 darauf ausgerechnet die FAZ zu lesen? Konservative Erziehung?
Nein, aber ich habe an diversen Wettbewerben der FAZ teilgenommen (Jugend schreibt, Jugend und Wirtschaft usw.) In diesem Bereich ist die FAZ nunmal wirklich ganz weit vorne... Da bekommt man die FAZ immer frei Haus^^ (Ich könnte mir sowas sonst gar nicht leisten)
AntwortenLöschenJa, es stimmt, dass sie nicht wirklich unabhängig ist und eher konservativ gerichtet ist. Aber informativ ist sie dennoch und man ist eigentlich immer up-to-date, und ich bin mir sicher, dass ich das einfach überlesen habe. (Ich muss gestehen, dass ich nicht immer dazu zu komme, sie ausführlich zu lesen^^) Aber ich meine auch in den Massenmedien hat man nichts gehört. TV oder Internet...
So von Aussen betrachte sieht die Sache tatsächlich nach fremdenfeidlicher beamteter Personen aus,aber von nicht "Deutscher werden durfen", kann keine Spur sein. Die ganze Angelegenheit ist falsch angefasst worden. Die zurückliegenden rassistischen Kolonialgesetzgebung kann nach der deutschen Rechtsauffassung nicht nachträglich ungültig gemacht werden.Die Folgen dieser Gesetzgebung sind aber vorhanden. Es müssen also Wege gefunden werden sie zu mildern . Gerson Liebl hätte nach seiner Ankunft in
AntwortenLöschenDeutschland sofort angeben müssen, dass er seine Staatsangehörigkeit klären will. Ich vermute, dass er als Asylbewerber eingereist ist und den deutschen Grossvater erst nachträglich angegeben hat. Er hätte nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland, die Einbürgerung beantragen können, die ihm, auch im Hinblick auf seinen deutschen Grossvater, bewilligt worden. Es wird immer vergessen, dass in Deutschland ,nichts aber auch gar nichts, ohne Antrag läuft.