Montag, 8. Dezember 2008
Responsibility to protect?
Am 10.Dezember jährt sich die Verabschiedung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum 60.mal.Zeit um Bilanz zu ziehen.Die sieht meiner Meinung nach eher schlecht aus. Auch 60 Jahre nach der Verabschiedung sind die Menschenrechte alles andere als durchgesetzt. Noch immer toben zahlreiche Kriege und Genozide. Ich verweise an dieser Stelle nur auf den Kongo Dafur oder die Zustände in Somalia wo wir aktuell lieber Handelsrouten schützen als Menschenrechte.Allenfalls Punktuell lassen sich Erfolge verzeichnen, etwa mit der Installation des Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte und einige beispielhafte Prozesse wie den gegen Charles Taylor oder Slobodan Milosevic.
Vor dem Hintergrund dieser eher betrüblichen Bilanz ist in den letzten Jahren ein neues Konzept der Internationalen Politik in die Diskussion gekommen, welches auf den Namen Responsibility to protect hört Responsibility to protect geht von einer moralischen Pflicht zum Schutz der Menschen in Staaten aus welche die Kriterien von Good Governance nicht erfüllen können oder wollen.Das bedeutet Staaten haben eine Verantwortung ihr Bevölkerung gut zu regieren. Wird diese nicht erfüllt tritt die Pflicht der Weltgemeinschaft zum Schutz der Bevölkerung ein.
Dieser Ansatz ist neu und hat etwas revolutionäres da er das bisher zentrale Prinzip der Staaten Souveränität durchbricht und dafür den Schutz der Menschenrechte ins Zentrum rückt. Das Problem an der Sache ist zweierlei. Erstens fehlen den vereinten Nationen schlicht die Mittel zum Eingreifen schließlich verfügen die UN über kein stehendes Heer.Zweitens stellt sich die Frage in welchen Fällen interveniert werden soll.Nur zur Verhinderung schlimmster Menschenrechtsverletzungen ? Oder muss die Schutzverantwortung ausgedehnt werden?
Schließlich umfassen die Menschenrechte auch das Recht auf Ernährung oder das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das könnte dann beispielsweise bedeuten das die Staatengemeinschaft die Pflicht hätte gegen China zu intervenieren. Schließlich treten die Chinesen Die Meinungsfreiheit mit Füßen.Krieg also zur Rettung Chinesischer Dissidenten? Schwer vorstellbar aber theoretisch aus der Idee der Responsibility to protect ableitbar. Ebenso wäre dann eine Intervention zum Beispiel in Simbabwe legitim um die korrupte Regierung Mugabe zu stürzen.
Man sieht also das dass Konzept der Responsibility to protect zwar mit einem hohen und begrüßenswerten Anspruch antritt,jedoch ein hohes Missbrauchspotenzial in sich trägt, Wollte man den gesamten Katalog der Menschenrechte auf diesem Weg durchsetzen fänden sich dutzende Gründe zu Interventionen,Deshalb sollte dieses Instrument auf schwerste Menschenrechtsverletzungen begrenzt bleiben.
Sinn konnte in diesem Zusammenhang eine Modifikation des Vetorechts im Sicherheitsrat machen. Dieses Konnte man für Fälle des Genozids aussetzen.Damit wäre ausgeschlossen das Menschenrechte unter die Räder geostrategischer Interessen der ständigen Mitglieder kommen. Sonderlich realistisch ist dies aber nicht den eine solche Reform müssten ja auch die P5 mittragen.Insgesamt ist die Responsibility to protect ein interessantes Konzept das aber nur mit bedacht eingesetzt werden sollte. Sonst ist bald die ganze Welt aus vielfältigsten Gründen mit Friedenstruppen überschwemmt. Nicht unbedibgt sinnvoll
Vor dem Hintergrund dieser eher betrüblichen Bilanz ist in den letzten Jahren ein neues Konzept der Internationalen Politik in die Diskussion gekommen, welches auf den Namen Responsibility to protect hört Responsibility to protect geht von einer moralischen Pflicht zum Schutz der Menschen in Staaten aus welche die Kriterien von Good Governance nicht erfüllen können oder wollen.Das bedeutet Staaten haben eine Verantwortung ihr Bevölkerung gut zu regieren. Wird diese nicht erfüllt tritt die Pflicht der Weltgemeinschaft zum Schutz der Bevölkerung ein.
Dieser Ansatz ist neu und hat etwas revolutionäres da er das bisher zentrale Prinzip der Staaten Souveränität durchbricht und dafür den Schutz der Menschenrechte ins Zentrum rückt. Das Problem an der Sache ist zweierlei. Erstens fehlen den vereinten Nationen schlicht die Mittel zum Eingreifen schließlich verfügen die UN über kein stehendes Heer.Zweitens stellt sich die Frage in welchen Fällen interveniert werden soll.Nur zur Verhinderung schlimmster Menschenrechtsverletzungen ? Oder muss die Schutzverantwortung ausgedehnt werden?
Schließlich umfassen die Menschenrechte auch das Recht auf Ernährung oder das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das könnte dann beispielsweise bedeuten das die Staatengemeinschaft die Pflicht hätte gegen China zu intervenieren. Schließlich treten die Chinesen Die Meinungsfreiheit mit Füßen.Krieg also zur Rettung Chinesischer Dissidenten? Schwer vorstellbar aber theoretisch aus der Idee der Responsibility to protect ableitbar. Ebenso wäre dann eine Intervention zum Beispiel in Simbabwe legitim um die korrupte Regierung Mugabe zu stürzen.
Man sieht also das dass Konzept der Responsibility to protect zwar mit einem hohen und begrüßenswerten Anspruch antritt,jedoch ein hohes Missbrauchspotenzial in sich trägt, Wollte man den gesamten Katalog der Menschenrechte auf diesem Weg durchsetzen fänden sich dutzende Gründe zu Interventionen,Deshalb sollte dieses Instrument auf schwerste Menschenrechtsverletzungen begrenzt bleiben.
Sinn konnte in diesem Zusammenhang eine Modifikation des Vetorechts im Sicherheitsrat machen. Dieses Konnte man für Fälle des Genozids aussetzen.Damit wäre ausgeschlossen das Menschenrechte unter die Räder geostrategischer Interessen der ständigen Mitglieder kommen. Sonderlich realistisch ist dies aber nicht den eine solche Reform müssten ja auch die P5 mittragen.Insgesamt ist die Responsibility to protect ein interessantes Konzept das aber nur mit bedacht eingesetzt werden sollte. Sonst ist bald die ganze Welt aus vielfältigsten Gründen mit Friedenstruppen überschwemmt. Nicht unbedibgt sinnvoll
Henning
|
Internationales und Globalisierung
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