Zur Freilassung Christian Klars

Gestern hat das OLG Stuttgart entschieden den ehemaligen RAF Terroristen Christian Klar Anfang Januar 2009 nach dann 26 Jahren Haft aus dem Gefängnis zu entlassen beziehungsweise seine Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. Ich war ja bereits im Jahr 2007 entschieden dafür den Mann frei zu lassen,wie man hier und hier ausführlich nachlesen kann. Auch nach der gestrigen Entscheidung wurden wieder Angehörige von RAF Opfern aus der Versenkung geholt die sich natürlich gegen die Freilassung aussprachen.

So verständlich die Trauer der Angehörigen auch ist, so haben sie doch eines nicht verstanden. Der Deutsche Rechtsstaat funktioniert nicht nach dem Prinzip Auge um Auge Zahn um Zahn, sondern ist an der Menschenwürde ausgerichtet. Dies hat zur Folge das jedem Straftäter auch dem Lebenslang verurteilten eine Chance auf Resozialisierung eröffnet werden muss, vorausgesetzt die festgelegte Mindesthaftstrafe ist verbüßt, und Gutachter Kommen zu dem Schluss, dass der oder die Gefangene nicht mehr gefährlich ist. Beides ist bei Klar der Fall sodass das OLG gar keine andere Wahl hatte als Klar freizugeben.

Letztendlich Zeigt der freiheitliche Rechtsstaat hier seine Stärke die ihn anderen Systemen überlegen macht. Auch wenn ich mich sonst oft genug über diesen Staat aufrege und manches kritisch sehe bin ich diesmal zufrieden mit unserem Rechtssystem.
Henning |

1 Kommentar:

  1. Ein richtiger Schritt. In meinen Augen ist die gesamte Diskussion bereits seit Jahren zu einem Rachefeldzug verkommen.

    Würde man hier aus Gründen der Rache und nicht auf einer rechtsstaatlichen Grundlage agieren, würde man dem Staat, gegen den die RAF gekämpft hat verdächtig nahe kommen und ihre Handlungen im nachhinein legitimer erscheinen lassen.

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